
Gemeinsam mehr erreichen!
Vereine sind das Herz unserer Gesellschaft – sie fördern Gemeinschaft, Engagement und Zusammenhalt.
Doch finanzielle Engpässe erschweren oft neue Projekte oder den Erhalt des Vereinslebens.
Hier setzt unsere Aktion an, Sie bietet eine einfache Möglichkeit, die Vereinskasse aufzustocken.
Ein Jahr lang werden alle Einkaufsbelege gesammelt, dann einreicht,
um 3 % des Einkaufswerts als Fördergeld direkt auf das Vereinskonto ausgezahlt zu bekommen.
Du bist Mitglied in einem Verein oder kennst jemanden, der es ist?
Dann ist diese Aktion genau die Richtige für dich!
Registriere jetzt deinen Verein!

1. Verein registrieren
Melde deinen Verein
ganz einfach über
unser Anmeldeformular an.

2. Einkaufen & Profitieren
Vereinsmitglieder können
online oder in
unserem
Geschäft einkaufen.

3. Vereinskasse füllen
Belege einreichen und am
Ende des Jahres
3% des
Umsatzes erhalten.
Welche Vereine dürfen teilnehmen?
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um an dieser Aktion teilnehmen zu dürfen:
✔ gemeinnützige Vereine mit Eintragung im Vereinsregister oder bestätigt vom Finanzamt
✔ Keine Begrenzung der Vereinsarten (Sport, Kultur, Bildung, etc.)
✔ Vereine jeder Größe können teilnehmen










Du hast Fragen oder Anliegen rund um die Vereinsaktion?
03521 - 7280716
Kann man online und im Geschäft einkaufen?
Ja, sowohl die Einkäufe in unserer Filiale in Meißen, als auch
die Bestellungen im Onlineshop zählen zum Umsatz.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nach dem Aktionszeitraum von 12 Monaten und nachfolgender
Prüfung wird das Geld auf das Vereinskonto überwiesen.
Wieviel Geld kann sich ein Verein maximal erstatten lassen?
Die Obergrenze liegt bei maximal 2.000€ pro Verein.
Ab wann können die Vereine an der Aktion teilnehmen?
Ab sofort. Ab dem 14.03.2025 können sich die Vereine bei uns
registrieren und an der Aktion teilnehmen.
In welcher Form müssen die Rechnungen eingereicht werden?
Die Rechnungen und Belege können sowohl im Original
und als Kopie
eingereicht werden.
Bis wann müssen die Rechnungen eingereicht werden?
Die Rechnungen müssen bis spätestens 2 Monaten nach Ende des
Aktionszeitraumes von 12 Monaten eingereicht werden.


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Doch finanzielle Engpässe erschweren oft neue Projekte oder den Erhalt des Vereinslebens.
Hier setzt unsere Aktion an, Sie bietet eine einfache Möglichkeit, die Vereinskasse aufzustocken.
Ein Jahr lang werden alle Einkaufsbelege gesammelt, dann einreicht, um 3 % des Einkaufswerts als Fördergeld direkt auf das Vereinskonto ausgezahlt zu bekommen.
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Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um an dieser Aktion teilnehmen zu dürfen:
✔ gemeinnützige Vereine mit Eintragung im
Vereinsregister oder bestätigt vom
Finanzamt
✔ Keine Begrenzung der Vereinsarten
(Sport, Kultur, Bildung, etc.)
✔ Vereine jeder Größe können teilnehmen










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Kann man online und im Geschäft einkaufen?
Ja, sowohl die Einkäufe in unserer Filiale in Meißen, als auch die Bestellungen im Onlineshop zählen zum Umsatz.
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Wieviel Geld kann sich ein Verein maximal erstatten lassen?
Die Obergrenze liegt bei maximal
2.000€ pro Verein.
Ab wann können die Vereine an der Aktion teilnehmen?
Ab sofort. Ab dem 14.03.2025 können sich die Vereine bei uns registrieren und an der Aktion teilnehmen.
In welcher Form müssen die Rechnungen eingereicht werden?
Die Rechnungen und Belege können sowohl im Original und als Kopie eingereicht werden.
Bis wann müssen die Rechnungen eingereicht werden?
Die Rechnungen müssen bis spätestens 2 Monaten nach Ende des Aktionszeitraumes von 12 Monaten eingereicht werden.


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Ja, sowohl die Einkäufe in unserer Filiale in Meißen, als auch die Bestellungen im Onlineshop zählen zum Umsatz.
Wie lange dauert die Auszahlung?
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Wieviel Geld kann sich ein Verein maximal erstatten lassen?
Die Obergrenze liegt bei maximal
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